Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen durch die Planker Armaturen Ges.m.b.H. (kurz „PLANKER“) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie gelten auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen. Gleiches gilt für widersprechende Regelungen, die in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen, Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten enthalten sind oder sich aus einem Gesetz (sofern zulässig), Handelsbrauch oder Geschäftspraxis ergeben. Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer firmenmäßig gezeichneten schriftlichen Bestätigung.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ab 01.10.2023 bis auf Widerruf. Eine jederzeitige Änderung durch PLANKER bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Angebote der PLANKER sind unverbindlich. Verträge kommen nur schriftlich (Post, Fax, E-Mail mit elektronischer Signatur) zustande und
sind bis zur Ausstellung einer schriftlichen, firmenmäßig gezeichneten Auftragsbestätigung durch vertretungsbefugte Organe der PLANKER schwebend unwirksam.
Unbedingt rechtswirksam werden Verträge erst nach Ausstellung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch vertretungsbefugte Organe der
PLANKER. Stillschweigen von PLANKER gilt in keinem Fall als Zustimmung von PLANKER.
2.2 Telefonisch getätigte Bestellungen werden nur von bestehenden Kunden anerkannt. Durch etwaige Kommunikationsfehler verursachte
Kosten trägt ausschließlich der Kunde.
2.3 Auftragsbestätigungen gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde nicht binnen einer Woche ab Erhalt der Auftragsbestätigung
schriftlich widerspricht. Abänderungen von Angeboten gelten nur, wenn sie von PLANKER schriftlich, firmenmäßig gezeichnet bestätigt wurden.
2.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten wie Anrede, Vor – und Zuname, Post- und E-Mail-Adresse sowie Kontodaten zum Zwecke der Geschäfts- und Garantie- bzw. Gewährleistungsabwicklung im gesetzlichen Rahmen abgespeichert werden.

§ 3 Preise
3.1 Alle Preise basieren auf der jeweils gültigen Preisliste, sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen sind. PLANKER behält
sich das Recht vor, die Preise entsprechend den eingetretenen Materialpreissteigerungen bei ihren Zulieferanten zu erhöhen. Gleichermaßen
werden wir allfällige Materialpreisreduktionen bei unseren Zulieferanten an Sie weitergeben.
Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als zwei Monaten sind wir berechtigt, die Preise entsprechend der prozentuellen
Änderung des aktuellen Verbraucherpreisindex (zuletzt VPI 2015) zwischen Vertragsabschluss und Lieferzeit anzupassen.
3.2 Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine steuerfreie Verrechnung ist nur mit gültiger UID-Nummer möglich.
3.3 Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort bei Erhalt ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
3.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Höchstgrenze als vereinbart.
3.5 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde überdies verpflichtet, PLANKER alle durch seine Nichterfüllung der Vertragspflichten aufl aufenden
Spesen, insbesondere auch die Kosten anwaltlicher Mahnungen und Intervention zu ersetzen.

§ 4 Rücktrittsrecht
4.1 Es gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht. Der Kunde ist berechtigt nach Zahlung der unten angeführten Stornogebühr vom Vertrag zurückzutreten.
Die schriftliche Rücktrittserklärung muss spätestens am letzten Tag der jeweiligen Rücktrittsfrist zugegangen sein.
– bis 2 Monate vor der Auslieferung der Ware: Stornogebühr in Höhe von 15% des Bruttoauftragswertes.
– bis 1 Monat vor der Auslieferung der Ware: Stornogebühr in Höhe von 30% des Bruttoauftragswertes.
– bis 1 Woche vor Auslieferung der Ware: Stornogebühr in Höhe von 45% des Bruttoauftragswertes.

§ 5 Lieferung
5.1 Vertragsgegenstand ist nur die Übergabe, nicht aber die Montage, der bestellten Waren. Die Ware ist vom Kunden sofort nach Ablieferung zu untersuchen; hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird die Mängelrüge nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erhoben, so gilt die Ware als ordnungsgemäß übernommen und genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung bekannt zu machen, andernfalls die Ware auch in Ansehung diesen Mangels als genehmigt gilt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Anfechtung wegen Irrtums auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Untersuchung der Ware lediglich durch Stichproben gilt nicht als ordnungsgemäße Untersuchung.
5.2 Die Lieferung der Vertragsgegenstände durch uns ist mit der Übergabe der bestellten Waren an Sie erfüllt.
5.3 Die PLANKER ist zu Teillieferungen berechtigt, Nachlieferungen erfolgen frachtfrei.
5.4 Wird von Ihnen ein Installateur für die Montage der bestellten Waren namhaft gemacht oder wünschen Sie die Montage der bestellten
Waren durch den von uns vorgeschlagenen Installateur, ist die Lieferung mit der Übergabe der Waren an diesen erfüllt.
5.5 Eine allfällige Warenrückgabe gilt erst dann als erfolgt, wenn die Ware von Ihnen oder Ihrem Installateur an uns zurückgestellt wurde.
5.6 Genannte Lieferfristen sind Richtwerte. Aus geringen Überschreitungen genannter Lieferzeiten mit /ohne Verschulden von PLANKER können
keine Ansprüche gegen PLANKER abgeleitet werden. Lieferfristen beginnen frühestens mit Übergabe von allen eingeforderten Informationen
an PLANKER. Fälle von höherer Gewalt (wie z.B. aber nicht ausschließlich wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechungen der Energieversorgung, Pandemien, Seuchen und dgl.) berechtigen PLANKER ohne weitere Begründung zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt vom Liefervertrag.
Bei grobem Verschulden von PLANKER an einer Überschreitung von vereinbarten Lieferfristen kann der Kunde nach Setzung einer
von beiden Teilen als angemessen eingestuften Frist von 4 Wochen vom Liefervertrag zurücktreten.
5.7 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wobei jede übliche Versandart durch den Kunden als genehmigt gilt. Versandbereite
Ware muss unverzüglich abgerufen werden, widrigenfalls PLANKER auf Kosten des Kunden berechtigt ist, extern zu lagern oder den
Versand als ab Werk geliefert zu berechnen.
5.8 Alle bei ab Werk-Lieferung entstandenen Fracht- und Verpackungskosten werden zu den üblichen Preisen gesondert in Rechnung gestellt.
Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse sowie von uns nicht zu vertretende Verkehrsunfälle (leichte Fahrlässigkeit schadet hier nicht) und sonstige Betriebsstörungen befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.

 

§ 6 Rücksendungen
Bei Rücksendungen auf Grund ungerechtfertigter Reklamationen oder Falschbestellungen berechnet PLANKER an den Kunden Bearbeitungs bzw.
Wiedereinlagerungskosten in der Höhe von 15% des Warenwertes der zurückgenommenen Ware.
6.1 Die Rücknahme kann nur dann erfolgen, wenn:
– eine schriftliche Stellungnahme seitens des Kunden vorliegt
– die Ware keine Gebrauchsspuren aufweist
– das Bestelldatum maximal 2 Monate in der Vergangenheit liegt
6.2 Sonderanfertigungen sind vom Rücknahmerecht ausgeschlossen.
6.3 Gefahr und Kosten des Rücktransportes gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Zahlung
7.1 Die gelieferte Ware bleibt – auch bei Weiterverarbeitung durch den Kunden – bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7.2 Andere Zahlungsarten als Überweisungen gelten nur als schuldbefreiend, wenn diese Zahlungsweise mit PLANKER schriftlich vereinbart ist.

§ 8 Gewährleistung
8.1 Planker leistet Gewähr, dass die gelieferte Waren die vereinbarten oder sonst üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften haben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt vom Tage der Übergabe der Waren an Sie oder den mit der Montage beauftragten Installateur
zu laufen.
8.2 Kleine, handelsübliche Abweichungen in Farbe, Form und Ausführung berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen.
8.3 In allen Fällen der Gewährleistung sind wir berechtigt, uns von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung
dadurch zu befreien, dass wir in angemessener Frist mangelhafte Ware gegen mängelfreie austauschen, in angemessener Frist eine Verbesserung
durchführen oder das Fehlende nachtragen oder sonst nach unserer alleinigen Wahl eine entsprechende Gutschrift an den Kunden
ausstellen.
8.4 Wandlung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 9 Haftung
9.1 Die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten seitens PLANKER wird ausdrücklich ausgeschlossen. Unsere Haftung, aus welchem Titel
immer, ist mit der Nettofakturensumme begrenzt.
9.2 Keine Haftung für Mängel oder sonstiger Schäden besteht bei:
– unsachgemäßer Verwendung
– vorschriftswidrigem Einbau
– der Nichtbeachtung bestehender Richtlinien und Prüfvorschriften bei Einbau in Gesamtanlagen
– fehlerhafter Montage oder fehlerhaftem Betrieb, falscher Reparatur oder Wartung durch Dritte
– fehlerhafter, gewaltsamer oder nachlässiger Behandlung
– Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
– Verwendung materialschädigender Materialien
– natürlicher Abnutzung

§ 10 Beauftragter Installateur
10.1 Die Auslieferung der Ware an den Installateur erfolgt durch uns aufgrund des von Ihnen unterfertigten Offertes, falls Sie uns nicht schriftlich
eine gegenteilige Anweisung erteilen.
10.2 Wir empfehlen Ihnen, von dem mit der Montage beauftragten Installateur einen Kostenvoranschlag einzuholen. Der Installateur wird
entweder von Ihnen oder von uns in Ihrem Namen beauftragt. Wir haften in keinem Fall für Sachkenntnis oder Eignung des Installateurs oder
dessen Auswahl.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 11 Allgemeines
11.1 Unsere gesamte Korrespondenz werden wir an Ihre im Offert angegebene Adresse richten. Jede Partei stimmt zu und verpflichtet sich, alle vertraulichen Daten der jeweils anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der gegenseitigen Vertragsbeziehung bekannt werden, grundsätzlich und über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus geheim zu halten. Dies gilt nicht im Falle (i) einer die Partei gesetzlich oder aufgrund eines behördlichen Auftrags treffenden Auskunftspflicht oder bei (ii) offensichtlichen oder (iii) bereits davor bekanntgewordenen Informationen.

 

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Liefervertrag ist unser Firmensitz. Es gilt in jedem Fall ausschließlich
österreichisches materielles Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und allfälliger Verweisungsnormen.
12.2 Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.
12.3 Planker behält sich vor, Klagen gegen den Kunden auch bei dem für den Sitz des Kunden sachlich zuständigen Gericht einzubringen

§ 13 Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hier die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt und /oder ergänzt, welche der Parteienabsicht am nächsten kommen.

 

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